Stellungnahme zum Planet49 EuGH Urteil
Welche Folgen hat das Urteil auf das Performance- Affiliate-Marketing und welche Maßnahmen hat die easy.MARKETING bereits ergriffen?
Wie ihr sicherlich mitbekommen habt, hat der EuGH das Urteil zum Planet49 Fall am 01.10.2019 verkündet, welches von den Medien sehr reißerisch aufgenommen wurde.
Pauschal wird interpretiert, dass alle Cookies ab sofort nur noch nach dem expliziten Einverständnis des Users gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Dies sorgt im Markt für Unruhe, da es natürlich großen Einfluss auf das gesamte Performance- und Affiliate-Marketing haben würde.
Diese pauschale Interpretation ist unserer Meinung nach falsch, da im Urteil nicht die Rechtsgrundlage beschrieben oder in Frage gestellt wurde, sondern nur über die Form der Einholung des Einverständnisses geurteilt wurde.
Der BVDW hat dazu auch eine Pressemitteilung und eine Stellungnahme herausgegeben:
- https://www.bvdw.org/der-bvdw/news/detail/artikel/bvdw-sieht-im-eugh-urteil-zu-planet49-keine-generelle-verpflichtung-zur-einwilligung/
- https://www.bvdw-datenschutz.de/urteil/eugh-urteil-zu-planet49-wenn-cookie-einwilligung-dann-aktiv
Folgende ergänzende Maßnahmen wurden bereits ergriffen:
In der Affiliate Arbeitsgruppe des BVDW sind wir unter anderem gerade dabei, ein Whitepaper mit den rechtlichen Grundlagen für die Affiliate-Marketing-Prozesse im Allgemeinen und für bestimmte Affiliate-Modelle im Speziellen zu erarbeiten. Die Attribuierung von Transaktionen als Grundlage des Geschäftsmodells ist rechtlich nicht gleichzusetzen mit anderen, userbezogenen Geschäftsmodellen wie beispielsweise Cashback und Loyalty oder auch Retargeting, für die es unabdingbar ist, Nutzerprofile zu erstellen. Ziel ist es, für die Attribuierung der Transaktionen weiterhin das „legitime“ Interesse definieren zu können.
Darüber hinaus ist gerade ein Update des Telemediengesetzes (TMG) in Arbeit, für das wir über den Verband versuchen, den Verantwortlichen die Interessen der Affiliate-Branche nahezulegen. Der BVDW erzielte beim Bundesgerichtshof (BGH) inzwischen ein erstes Verständnis bei der Differenzierung der durch Cookies gewährleisteten Methoden.
Einen Überblick der aktuellen gesetzlichen Lage findet ihr hier:
- https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/11648-eugh-urteil-cookies-einwilligung.html
- https://netzpolitik.org/2019/wirtschaftsministerium-will-im-herbst-neue-regeln-fuer-online-tracking-vorschlagen/
Natürlich haben wir von der easy.MARKETING bereits Maßnahmen eingeleitet, das Tracking unter den aktuellen und auch zukünftigen rechtlichen Grundlagen gewährleisten zu können!
- Unsere Systeme sind streng nach dem Data-Light-Ansatz des Affiliate-Marketings aufgebaut. Nur die für den jeweiligen Prozess notwendigen Daten werden erhoben, verarbeitet oder weitergegeben. In der Attribuierung von Transaktionen auf Publisher findet keine Profilbildung statt. IP-Adressen werden gekürzt und verhashed und nur aus Gründen der Betrugserkennung gespeichert. Streng nach den DSGVO Vorgaben Privacy by Default und Privacy by Design.
- In den Diskussionen um Cookies wird oft zwischen “guten” First- und “bösen” Third-Party-Cookies unterschieden. Selbstverständlich können unsere Systeme unter der Domain, bzw. Sub-Domain des Shopsystems eingesetzt werden und gehören somit zur First-Party-Infrastruktur des Advertisers. Hinzu kommt, dass Public-Networks oder auch andere Third-Party Systeme sich mit unseren Methoden wie ID-Tracking und Server-to-Server-Tracking weiter betreiben lassen. Wir fungieren somit als Enabler für das gesamte Performance-Marketing. Mit uns begegnen Sie sämtlichen Tracking-Problemen von Third-Party-Systemen, die durch Safaris ITP, Firefox ETP oder auch Adblocker-Systeme entstehen.
- Unseren Tag-Management- und Trackingsystemen wurden Module hinzugefügt, die sie kompatibel zu vorangeschalteten CMP (Consent Management Platform) machen. Je nachdem für welches System oder Verfahren der User sein Einverständnis gibt oder welches er ablehnt, wird die Information von der CMP an unsere Systeme übergeben und wir lassen nur noch die Dienste und Scripte zu, die der User erlaubt oder für die ein legitimes Interesse angewendet werden kann.
- Für den Fall, dass es rechtlich notwendig wird, dass der Consent bereits auf der Seite des Publishers erhoben werden muss, sind wir in der Lage, Consent Management Module vorzuschalten, die das Einverständnis des Users schon vor dem Tracking abholt und nicht erst, wenn die Cookies schon gespeichert wurden.
- Unsere Arbeit in verschiedensten Gremien, Labs, Fokus- und Arbeitsgruppen des BVDW ermöglicht es uns, früh auf Entwicklungen zu reagieren und sie teilweise sogar mitzugestalten.
Gerade in der heutigen Zeit, in der es notwendig ist, am Puls der Zeit zu bleiben, um auf technische und auch rechtliche Entwicklungen zu reagieren und diese mitzugestalten, sollten Sie auf einen Partner setzen, für den es selbstverständlich ist, sich für die Belange und Bedürfnisse seiner Partner und Kunden einzusetzen!
Ihre easy.MARKETING!
Update: Am 09.10.2019 wurde von uns der Link auf die Stellungnahme des BVDW hinzugefügt.